Besucherordnung der Alhambra

Besucherordnung der Alhambra

Verbote während des Besuchs

  • Rucksäcke, Taschen oder Handtaschen über 35 cm mitführen. Eine Gepäckaufbewahrung gibt es im Untergeschoss des Eingangspavillons bei den Kassen und nahe den Nasridenpalästen.
  • Rauchen in den Palästen und anderen geschlossenen Räumen sowie außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche.
  • Fotografieren mit Stativ.
  • Blitz beim Nachtbesuch.
  • Essen oder Trinken außer an den dafür vorgesehenen Orten.
  • Die Wanddekorationen berühren.
  • Säulen berühren oder sich daran anlehnen.
  • Pflanzen der Gärten berühren.
  • Abfall auf den Boden werfen.
  • Die Besuchsbereiche mit Tieren betreten, außer Blindenhunden.
  • Wasser aus Zierbrunnen und -becken trinken. Es gibt Trinkwasserbrunnen.
  • Kinder unter 8 Jahren nicht an der Hand führen.
  • Sich ausziehen, barfuß gehen oder sich hinlegen.
  • Asche Verstorbener in der Anlage verstreuen.

Aus Respekt vor anderen Besuchern und für eine angemessene Atmosphäre sollte man sich beim Besuch möglichst rücksichtsvoll verhalten und insbesondere Menschenansammlungen vermeiden.

Die Höchstzahl pro Gruppe beträgt 30 Personen plus eine verantwortliche Person oder ein akkreditierter Fremdenführer. Das Patronato behält sich vor, diese Zahl gemäß den Empfehlungen der UNESCO zu senken.

Offizielle Texte

Verordnung vom 29. Mai 2023 zur Aktualisierung der Besucher-, Vermarktungs- und Nutzungsordnung der Alhambra und des Generalife (BOJA Nr. 121 vom 27. Juni 2023, auf Spanisch).